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FAQ – Was ist MaklerTreuhand® genau?

Für die meisten Makler ist der Wert des eigenen Maklerunternehmens eine der größten privaten Vermögenspositionen, für viele sogar die einzig verfügbare Altersvorsorge.

Die Folgen eines ungeplanten langfristigen Ausfalls des Inhabers aufgrund schwerer Krankheit, Unfall oder Tod haben für ein Maklerunternehmen meist existenzielle Auswirkungen. In fast allen Fällen steht am Ende die Auflösung, die Insolvenz oder der Verkauf des Unternehmens oder seiner Vertragsbestände an. Meist bedeutet dies den Verlust des größten Teils des Unternehmens- oder Bestandswerts.

Angehörigen sind in einer solchen Situation fachlich und menschlich oft überfordert, müssen Sie sich um den erkrankten Lebensgefährten kümmern oder den Verlust eines geliebten Menschen verkraften.

MaklerTreuhand® greift genau dann ein, wenn Sie sich in einer Notlage befinden oder für Ihre Angehörigen ein Umgang mit der Notlage nur schwer zuzumuten ist oder nicht in der Lage sein werden, eine angemessene, fachlich fundierte und mit der nötigen Distanz getroffene Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens zu treffen.

Wir kümmern uns um Ihr Unternehmen: Wir stellen bei Bedarf sicher, dass der operative Fortbestand solange gesichert ist, bis über dessen Zukunft entschieden werden kann. Und sollte dann die unausweichliche Entscheidung anstehen, dann leiten wir den werterhaltend verkauft ein, um einen Nachfolger oder Käufer zu finden, der einen angemessenen Preis für Ihr Unternehmen bezahlt. Wir führen für Sie die Bewertung des Unternehmens durch, wir verhandeln fach- und sachkundig mit potenziellen Käufern. Wir vereinbaren rechtssichere Verträge und überwachen deren Umsetzung so, als wäre es unser eigenes Vermögen. So wie Sie es von Ihrem Treuhänder erwarten.

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Bitte beachten Sie: Diese Antwort erläutert in vereinfachender Weise die Grundprinzipien von MaklerTreuhand®. Da die Treuhandverträge individualisiert erstellt werden, können manche hier getroffenen Aussagen nicht präzise auf jeden Einzelfall übertragen werden. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns ist deshalb ausschließlich der mit Ihnen getroffene Treuhandvertrag. Die vorliegende Ausarbeitung ist nicht Bestandteil dieser Vertragswerke. Bei Unklarheiten kommen Sie bitte auf uns zu oder holen Sie sich fachmännischen Rat ein.


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