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FAQ – Beinhaltet die MaklerTreuhand bei einer kurzzeitigen Erkrankung auch Interimmanagement?

MaklerTreuhand ist auf eine langfristige bzw. dauerhafte Geschäftsunfähigkeit oder Todesfälle ausgelegt. Interim Management Besetzungen, also die kurzzeitige Überbrückung von Ausfällen ist nicht Bestandteil des MaklerTreuhand-Vertrags.

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Bitte beachten Sie: Diese Antwort erläutert in vereinfachender Weise die Grundprinzipien von MaklerTreuhand®. Da die Treuhandverträge individualisiert erstellt werden, können manche hier getroffenen Aussagen nicht präzise auf jeden Einzelfall übertragen werden. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns ist deshalb ausschließlich der mit Ihnen getroffene Treuhandvertrag. Die vorliegende Ausarbeitung ist nicht Bestandteil dieser Vertragswerke. Bei Unklarheiten kommen Sie bitte auf uns zu oder holen Sie sich fachmännischen Rat ein.


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