{"id":618,"date":"2019-08-19T08:15:18","date_gmt":"2019-08-19T08:15:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maklertreuhand.de\/?p=618"},"modified":"2019-07-22T14:20:36","modified_gmt":"2019-07-22T14:20:36","slug":"procontra-online-de-bestandsverkauf-stolperfalle-dsgvo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maklertreuhand.de\/maklertreuhand\/procontra-online-de-bestandsverkauf-stolperfalle-dsgvo\/","title":{"rendered":"procontra-online.de: Bestandsverkauf: Stolperfalle DSGVO"},"content":{"rendered":"

Die Nachfolge im Maklerunternehmen und\/oder Bestandsverkauf muss sorgf\u00e4ltig geplant werden. Worauf beim Bestandsverkauf zu achten ist und wie die h\u00e4ufigsten Fehler bei der Nachfolge vermieden werden, zeigt Andreas Grimm im zweiten Teil seines Gastbeitrags f\u00fcr procontra.<\/p>\n

Eine fehlende oder unwirksame Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung zur Datenweitergabe kann die geregelte Nachfolge oder den Bestandsverkauf unm\u00f6glich machen, wei\u00df unser Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Andreas Grimm. In seiner Kolumne berichtet er \u00fcber die Stolpersteine und wie man diese als Makler vermeiden kann.<\/p>\n

Lesen Sie den ganzen Artikel unter procontra-online.de<\/a>.<\/p>\n

Wenn auch Sie Fehler bei Ihrer Nachfolge vermeiden oder Ihr Unternehmen bzw. Bestand absichern m\u00f6chten und dabei Ihre Nachfolgeplanung neutral und professionell unterst\u00fctzen lassen m\u00f6chten, dann kontaktieren Sie uns.<\/p>\n