{"id":557,"date":"2019-06-03T08:45:53","date_gmt":"2019-06-03T08:45:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maklertreuhand.de\/?p=557"},"modified":"2019-05-21T06:15:44","modified_gmt":"2019-05-21T06:15:44","slug":"dasinvestment-de-was-passiert-im-notfall-mit-dem-bestand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maklertreuhand.de\/maklertreuhand\/dasinvestment-de-was-passiert-im-notfall-mit-dem-bestand\/","title":{"rendered":"DasInvestment.de: Was passiert im Notfall mit dem Bestand?"},"content":{"rendered":"

\u201eWir raten jedem Makler zum Probesterben\u201c<\/p>\n

Wenn ein Makler pl\u00f6tzlich schwer erkrankt oder stirbt, ger\u00e4t schnell auch sein ganzes Lebenswerk in Gefahr. Denn wo f\u00fcr den Notfall nicht vorgesorgt wurde, kann auch kein Kundenbestand \u00fcbertragen werden. Andreas Grimm hat solche F\u00e4lle schon oft erlebt. Im Interview gibt er Tipps, wie Makler sich beizeiten r\u00fcsten sollten.<\/p>\n

Der Sterbefall eines Maklers ist nicht ausschlie\u00dflich als Notfall\u00a0 zu sehen, ebenfalls kann ein Notfall bereits eintreffen, wenn der Makler einen Unfall oder einen anderen gesundheitlichen Vorfall hat, der ihn mehrere Wochen oder Monate berufsunf\u00e4hig macht. Die Handlungsf\u00e4higkeit des Unternehmers oder des Unternehmens ist ausschlaggebend.<\/p>\n

Lesen sie das ganze Interview unter DasInvestment.com<\/a>.<\/p>\n

Wenn Sie f\u00fcr einen Notfall vorsorgen m\u00f6chten, dann kontaktieren Sie uns.<\/p>\n