{"id":481,"date":"2019-01-22T13:22:42","date_gmt":"2019-01-22T13:22:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maklertreuhand.de\/?p=481"},"modified":"2019-01-22T13:22:42","modified_gmt":"2019-01-22T13:22:42","slug":"experten-de-darlegungs-und-beweislast-bei-auszahlung-der-stornoreserve","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/maklertreuhand.de\/links\/experten-de-darlegungs-und-beweislast-bei-auszahlung-der-stornoreserve\/","title":{"rendered":"experten.de: Darlegungs- und Beweislast bei Auszahlung der Stornoreserve"},"content":{"rendered":"
Wenn der Vermittlervertrag beim Kauf oder Verkauf eines Maklerbestands endet, was passiert mit den Stornoreserven?<\/p>\n
Beispielsweise als Folge einer Maklernachfolge entsteht regelm\u00e4\u00dfig die Frage: Welche Voraussetzungen muss ein Produktgeber oder Maklerpool erf\u00fcllen damit er die Stornoreserven auch nach Vertragsende zur\u00fcckhalten darf?<\/p>\n
dem Urteil d\u00fcrfen Unternehmen die gebildeten Stornoreserven nicht pauschal einbehalten, sondern haben die Gr\u00fcnde konkret daf\u00fcr darzulegen und nicht pauschal zu argumentieren.<\/p>\n
Das Unternehmen tr\u00e4gt die Darlegungs- und Beweislast bei der Auszahlung der Stornoreserve, wenn dieses die Stornoreserve einbehalten will.<\/p>\n