{"id":185,"date":"2016-09-29T16:47:53","date_gmt":"2016-09-29T16:47:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.maklertreuhand.de\/?page_id=185"},"modified":"2016-10-02T05:43:44","modified_gmt":"2016-10-02T05:43:44","slug":"maklernachfolge-maklerbestand-verkaufen-nachfolger-finden-versicherungsbestand-verkaufen-versicherungsbestand-kaufen-versicherungsmakler-bestand-verkaufen-maklerunternehmen-verkaufen-bestandsverkau-12","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/maklertreuhand.de\/maklernachfolge-maklerbestand-verkaufen-nachfolger-finden-versicherungsbestand-verkaufen-versicherungsbestand-kaufen-versicherungsmakler-bestand-verkaufen-maklerunternehmen-verkaufen-bestandsverkau-12\/","title":{"rendered":"FAQ – Ben\u00f6tige ich eine Patientenverf\u00fcgung oder eine Betreuungsvollmacht?"},"content":{"rendered":"
Es ist Ihre pers\u00f6nliche und freie Entscheidung, wie Sie sich pers\u00f6nlich absichern. F\u00fcr MaklerTreuhand\u00ae<\/sup> ist eine Betreuungsvollmacht nicht erforderlich. MaklerTreuhand\u00ae<\/sup> ist bewusst so konstruiert, dass es auch ohne Betreuungsvollmacht und ohne Testament funktioniert.<\/p>\n MaklerTreuhand\u00ae<\/sup> funktioniert auch dann, wenn Sie eine Betreuungsvollmacht, ein Testament oder gar ein Unternehmertestament hinterlegt haben. Sie sollten in diesen F\u00e4llen nur darauf achten, dass Sie keine widersprechenden Weisungen in den anderen Dokumenten niederschreiben.<\/p>\n Es ist \u00fcbrigens \u00fcberhaupt kein Problem, zuerst MaklerTreuhand\u00ae<\/sup> abzuschlie\u00dfen und irgendwann zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt Betreuungsvollmacht, Patientenverf\u00fcgung und Testament zu erstellen. Wir unterst\u00fctzen Sie und den Anwalt Ihres Vertrauens gerne, um eine f\u00fcr Sie passende Gesamtl\u00f6sung zu schaffen.<\/p>\n